01.12.2021

Bußgeldverfahren wegen der Nutzung einer Kasse ohne TSE

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten erneut an Sie – als Kassenbetreiber – appellieren, Ihr Kassensystem gemäß der Fiskalisierungsvorschriften(u. a. um eine technische Sicherheitseinrichtung) aufzurüsten.

Aus gegebenem Anlass möchten wir ferner über die aktualisierten Bedingungen für eine Zusammenarbeit erinnern (vom 05.07.2021).

Der deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e. V. veröffentlichte am 30.11.2021 ein Statement zur Verdeutlichung der Dringlichkeit:

„Dem DFKA e.V. liegen Informationen vor, nach denen es bereits zur Einleitung von Bußgeldverfahren gegen Kassenanwender kommt, die der Pflicht eine Kasse mit zertifizierter TSE zu betreiben nicht nachgekommen sind.

Das Finanzamt weißt in einem uns bekannten Fall explizit darauf hin, dass der Anwender die Vorgaben nicht erfüllt habe, obwohl eine Aufrüstung mit einer TSE grundsätzlich möglich gewesen wäre. Es wurde jedoch unterlassen das betroffene System fristgerecht nachzurüsten.

Den Beschuldigten wird eine Steuerordnungswidrigkeit nach §§ 377 , 379 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. 146 a Abs. 1 Satz 1 – 3 AO zur Last gelegt, wonach ein durchaus substanzielles Bußgeld erhoben werden kann.

Der DFKA e.V. möchte deshalb nochmals alle Kassenanwender darauf hinweisen, dass eine Umrüstung von Kassensystemen mit zertifizierten TSE bereits hätte erfolgen müssen oder nunmehr unverzüglich zu erfolgen hat. Verstöße gegen die Anforderungen an die Kassenführung sind Ordnungswidrigkeiten, für die Bußgelder bis zu einer Höhe von Euro 25.000 verhängt werden können. Die geltende Rechtslage ist diesbezüglich eindeutig und die Finanzverwaltungen haben nun damit begonnen, diese Gesetze gegen bisher säumige Kassenanwender durchzusetzen.

Wir möchten alle Mitglieder des DFKA e.V., weitere Anbieter von Kassensystemen aber auch die Verbände wie DEHOGA, ZDH oder HDE bitten, dringenst ihre Kunden/Mitglieder auf die erforderliche Umrüstung und Erfüllung aller rechtlichen Vorgaben hinzuweisen.“

Quelle: dfka.net

Aktualisierung der Systemanforderungen, insbesondere für künftigen Support und Dienstleistung bei der ADDIPOS GmbH

„Aus gegebenem Anlass werden wir für Support- und Dienstleistungen ausschließlich tätig, wenn das Kassensystem die aktuellen Fiskalanforderungen, insbesondere das Vorhandensein einer zertifizierten TSE, erfüllt oder eine schriftliche Beauftragung Ihrerseits an uns zur Aufrüstung vorliegt.

Mit hoher Dringlichkeit weisen wir Sie darauf hin, dass Sie als Kassensystem-Betreiber dafür verantwortlich sind, die Vorgaben der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff zu erfüllen und die Vorgaben laut der Kassensicherungs-Verordnung. Darunter auch die Aufrüstung Ihres Kassensystems um eine technische Sicherheitseinrichtung und deren Einrichtung im Kassensystem sowie der Erstellung einer sogenannten Verfahrensdokumentation, zu welcher wir Ihnen einen Teil liefern, Sie als Kassensystem-Betreiber allerdings die Verfahrensdokumentation selbst vervollständigen müssen.“ Auszug vom 05.07.2021, das ganze Statement lesen Sie hier.

Alle Pflichten die für Sie durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitale Grundaufzeichnungen entstanden sind, können Sie auf unserer Website nachlesen: addipos.com/kassensichv/

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