ADDIPOS.recherchiert – Mehrwegpflicht
Für den Außer-Haus-Markt gibt es ab dem 01.01.2023 die Verpflichtung, eine Alternative zu Einwegverpackungen für Take-away-Speisen und Getränke anzubieten. Ausgenommen sind Kleinbetriebe. Was bedeutet die Mehrwegpflicht, welche Chancen bietet sie und für welche Betriebe gilt sie nicht? Mehrwegpflicht | Einwegverbot | Pfandpflicht