Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote von ADDIPOS Deutschland

1.2 Abweichende entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrückliche Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen wurden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederlegt. Weitere Vereinbarungen und Zusagen über den Vertrag hinaus, insbesondere mündliche Nebenabreden, wurden nicht getroffen.

2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote von ADDIPOS sind hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Umfang der von ADDIPOS zu erbringenden Lieferungen und Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen, gelten in nachstehender Reihenfolge Einzellizenzbedingungen von ADDIPOS, Software- und Hardwarewartungsvertrag und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.3 ADDIPOS behält sich durch die Berücksichtigung zwingenden, durch rechtliche oder technische Normen bedingten Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

2.4 Unsere Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware sind wir berechtigt, die Bestellung innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Bestellung bei uns anzunehmen. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung, etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden, abzulehnen. Sofern der Besteller die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden nach Verlangen nebst den vorliegenden AGB’s per E-Mail zugesandt. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

2.5 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.

3 Installation, Schulung und Beratung

3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch ADDIPOS als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur auf Grund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.

3.2 Sofern ADDIPOS Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von ADDIPOS angemessen. ADDIPOS kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche von ADDIPOS aus § 643 BGB bleiben unberührt.

3.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3.4 Der Kunde hat vor allen Arbeiten, die Mitarbeiter von ADDIPOS an seinen Daten durchführen, selbst für eine vollständige, funktionierende Datensicherung zu sorgen. ADDIPOS übernimmt keine Haftung für beschädigte oder verloren gegangene Daten.

4 Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang

4.1 Wenn der Kunde Kaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile und andere Ware nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler von ADDIPOS unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

4.2 ADDIPOS ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von geeigneten Dritten erbringen zu lassen.

4.3 ADDIPOS ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

4.4 Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum von ADDIPOS. ADDIPOS behält sich vor, Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.

4.5 Aufgrund der stetigen und raschen Weiterentwicklung von Software kann nicht garantiert werden, dass die Dokumentation immer dem letzten Stand der Software entspricht. Die Lieferung der Handbücher erfolgt in der Regel auf Datenträger.

5 Lieferfrist

5.1 Die von ADDIPOS angegebenen Lieferzeiten gelten stets nur annähernd, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert wurden. Für den Fall, dass der vereinbarte Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, ADDIPOS eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen und im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

5.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von ADDIPOS nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei ADDIPOS, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.

5.4 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen durch den Kunden voraus.

5.5 Schadensersatzansprüche aus Überschreitung der Lieferfristen sind ausgeschlossen.

6 Preise

6.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich Verpackung- und Frachtkosten sowie Spesen und Reisekosten (bei Dienstleistungen). Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich bestimmte Preise vereinbart wurden, werden zu unserer am Tage der Erbringung gültigen Preisliste berechnet.ADDIPOS ist an die angegebenen Preise nicht gebunden,

6.2 wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

7 Zahlung

7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Warenlieferungen per Nachnahme oder Abbuchung, Supportleistungen sind sofort bar oder per Scheck zu zahlen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ADDIPOS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder ADDIPOS einen höheren Schaden nachweist.

7.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen und rechtskräftigen Forderungen aus dem gleichen Rechtsverhältnis aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von ADDIPOS verrechnen. Soweit der Kunde Kaufmann ist darf er Zurückbehaltungsrechte (§ 273 BGB) nur wegen von ADDIPOS anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden aus dem gleichen Rechtsverhältnis geltend machen.

8 Annahmeverzug des Kunden, Vertragsrücktritt

8.1 Tritt der Kunde vor Vertragsausführung vom Vertrag zurück, ohne dass ADDIPOS dies zu vertreten hat, steht ADDIPOS ein pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe von 30 % des Auftragswertes zu. Dem Besteller ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ADDIPOS vorbehalten.

9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

9.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ADDIPOS berechtigt, bei fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Frist die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der unter Vorbehalt gelieferten Ware durch ADDIPOS liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Pflegearbeiten während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

9.3 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für ADDIPOS vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, ADDIPOS nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt ADDIPOS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Dies gilt entsprechend für die Vermischung der Kaufsache mit anderen Gegenständen. Für die durch die Verarbeitung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Der Käufer verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für ADDIPOS.

9.4 Ist der Käufer berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, tritt er ADDIPOS bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. ADDIPOS verpflichtet sich jedoch die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens erstellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, kann ADDIPOS verlangen, dass der Käufer ADDIPOS die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.

9.5 Die ADDIPOS zustehenden Sicherheiten werden auf Verlangen des Käufers insoweit freigegeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9.6 Alle durch unsere Intervention oder auch Inkasso entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

10 Gefahrübergang, Abnahme von Leistungen

10.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen auf Kosten des Kunden.

10.2 Von ADDIPOS auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde gemeinsam mit einem Mitarbeiter von ADDIPOS unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er ADDIPOS unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei ADDIPOS ein, gilt die Ware als abgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, bei unwesentlichen Mängeln die Abnahme zu verweigern.

11 Gewährleistung, Garantien

11.1 Von Seiten ADDIPOS werden keine Garantien oder Zusicherungen, insbesondere auch keine Kompatibilitätszusagen abgegeben.

11.2 Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter Darlegung der aufgetretenen Fehler zu melden. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers sind zunächst auf Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels beschränkt. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

11.3 Der Kunde ist erst bei endgültigem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Bei nur unerheblicher Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Leistung ist der Rücktritt ausgeschlossen.

11.4 Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an der Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.

11.5 Eine Haftung von ADDIPOS auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, mit Ausnahme der Haftung für Köperschäden und für sonstige Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für Datenverlust wird auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein von Sicherungskopien beschränkt, wenn ADDIPOS nur leichte Fahrlässigkeit trifft. Der Kunde ist zur Anfertigung von Sicherungskopien verpflichtet. Schadensersatzansprüche wegen Mangels verjähren innerhalb eines Jahres ab Installation. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet ADDIPOS darüber hinaus nicht für vertragsuntypische, nicht vorhersehbare Schäden mit Ausnahme von Körperschäden.

11.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung. Für den Kauf gebrauchter Hardware wird die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn ADDIPOS den Mangel arglistig verschweigt oder eine Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft übernommen hat.

11.7 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

12 Sonstiges

12.1 Gerichtsstand ist Saarbrücken.

12.2 Der Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen gültig.

Stand Mai 2021