Übersicht zu den aktuellen Beschränkungen für das Gastgewerbe

+++ Stand 16.02.2022+++

Die Corona-Beschränkungen in Deutschland werden laut dem aktuellen Beschluss der MPK vom 16.02.2022 schrittweise aufgehoben.

1.  Lockerung der Kontaktbeschränkungen – hier geht’s zur Übersicht der wichtigsten Infektionsschutzmaßnahmen der Bundesländer

2. 3-G-Regelung am 04.März  (geimpfte, genesene, tagesaktuell getestet) haben wieder Zugang zur Gastronomie und Übernachtungsangeboten

3. Alle „tiefgreifendere Schutzmaßnahmen“ sollen entfallen, z. B. Kontakt- und Zugangsbeschränkungen

Quelle: 2022-02-16-mpk-beschluss-data.pdf (bundesregierung.de)

+++ Achtung: zum 18.11.2021 wurden auf der Ministerpressekonferenz ein neuer Bund-Länder-Beschluss veröffentlicht+++

Es gelten also mindestens die nachfolgenden Maßnahmen von dem Bund-Länder-Beschluss:

Bund-Länder-Beschluss-18.11.2021-Ministerpressekonferenz

Im Saarland gelten z. B. folgende Verschärfungen:

Eine 2G-Regelung* gilt ab Samstag, 20.11.2021, im Innenbereich wie folgt:

  • in der Gastronomie; Ausnahme: die Abholung von Speisen ist ohne 2G, aber dann mit Maske möglich
  • bei Veranstaltungen im Innenbereich
  • bei der Inanspruchnahme körpernaher (auch beim Frisörbesuch), nicht-medizinischer oder therapeutisch indizierter Dienstleistungen
  • Hotelübernachtungen sind nur unter Einhaltung der 2G-Regel möglich
  • in Schwimmbädern, Freizeitparks, Spielhallen, beim Sport, Museen, Theater, Kinos etc.
  • bei sexuellen Dienstleistungen und im Prostitutionsgewerbe

Eine 2G-Plus-Regelung* gilt ab Samstag, 20.11.2021, wie folgt:

  • In Clubs und Diskotheken
  • für Besuche in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Rehakliniken

Eine 3G-Regelunggilt ab Samstag, 20.11.201, wie folgt:

  • Bei Veranstaltungen (wie Weihnachts-, Wochen- oder Jahrmärkten) besteht die Wahlmöglichkeit zwischen 3G oder Maskenpflicht
  • Beim Präsenzbetrieb an Hochschulen gilt zusätzlich zu 3G Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen
  • In Schulen zu Elterngesprächen
  • Standesamtliche Trauungen

Für Schülerinnen und Schüler, Schulpersonal, Lehrkräfte und schulfremde Personen gilt ab Samstag im Schulgebäude eine Maskenpflicht.

Das bedeuten 2G, 2G-Plus und 3G

  • 2G: Zutritt haben nur Personen, die nachweisen können, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind.
  • 2G-Plus: Zutritt haben nur Personen, die nachweisen können, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind. Außerdem müssen sie zusätzlich einen negativen Corona-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder -PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.
  • 3G: Zutritt haben alle Personen, die nachweisen können, dass sie vollständig geimpft, genesen oder getestet sind.

+++ ggf. veraltet +++

Zum heutigen 11.11.2021 ist der Betrieb von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben in allen Bundesländern, teilweise unter Auflagen, erlaubt. Das Inkrafttreten der Auflagen und auch die Maßnahmen an sich sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Nachfolgend eine Übersicht mit den Auflagen zum heutigen Tag, jeweils gekennzeichnet mit der Mindestdauer durch die jeweilige Verordnung der Bundesländer. Zeitpunkte außerhalb der jeweiligen Verordnungen können abweichende Regelungen enthalten.

Maskenpflicht – 2 G oder 3 G? – Das gilt in Ihrem Bundesland

Baden-Württemberg Vorgaben im Zeitraum 28.10. – 24.11.2021

Übersicht Warnsystem als PDF Innengastronomie Außengastronomie Beherbergung
Betriebe können auf freiwilliger Basis das 2G-Optionsmodell anwenden. Dann entfällt die Maskenpflicht für die Gäste Basisstufe: keine

Warnstufe: 3G

Alarmstufe 3G mit PCR-Test

Basisstufe 3G

Warnstufe: 3 G mit PCR-Test

Alarmstufe: 2G

3G, nicht-immunisierte Personen müssen alle 3 Tage erneut einen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorlegen

Bayern Vorgaben im Zeitraum 15.10. – 24.11.2021

14. BayIfSMV grün gelb rot
Richtet sich nach dem jeweils aktuellen Krankenhausampelstatus Unter 450 belegten Intensivbetten/ unter 1.200 COVIDKlinikpatienten in 7 Tagen ab 450 belegten Intensivbetten / ab 1.200 COVIDKlinikpatienten in 7 Tagen ab 600 belegten Intensivbette) / Hotspots (ab einer Inzidenz von 300 und einer Intensivbettenbelegung von über 80 %)
Innengastronomie Außengastronomie Beherbergung
3G Plus = geimpft, genesen, PCR-getestet

Inzidenzwert <35 keine

Krankenhausampel grün

3G mit freiwilligen Optionen

–        2G

–        3G Plus

(Entfall der Maskenpflicht, Anzeige bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erforderlich)

Krankenhausampel gelb 3G Plus, mit freiwilliger Option

–        2G

Krankenhausampel rot 3G Plus, mit freiwilliger Option

2G

Berlin Vorgaben ab 15.11.2021

3. SARS-CoV-2-Infektionsmaßnahmenverordnung Innengastronomie Außengastronomie Beherbergung
Betriebe können auf freiwilliger Basis das 2G-Optionsmodell anwenden. Dann entfällt die Maskenpflicht für die Gäste 2G keine Am Anreisetag und an jedem dritten Tag des Aufenthalts muss ein negatives Testergebnis nachgewiesen werden.

Brandenburg Vorgaben im Zeitraum vom 13.10. – 30.11.2021

2. Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2Umgangsverordnung Innengastronomie Außengastronomie Beherbergung
Betriebe können auf freiwilliger Basis das 2G-Optionsmodell anwenden. Dann entfällt die Maskenpflicht für die Gäste Inzidenzwert >35 3G keine Ab Inzidenzwert >35 muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Keine wiederholten Testungen vorgeschrieben.

Bremen Vorgaben im Zeitraum 01.10. – 15.11.2021

29. Coronaverordnung Innengastronomie Außengastronomie Beherbergung
Betriebe können auf freiwilliger Basis das 2G-Optionsmodell anwenden. Dann entfällt die Maskenpflicht für die Gäste Warnstufe 0: keine

Warnstufe 1-3: 3G

keine Warnstufe 0: keine

Warnstufe 1-3: 3G bei Anreise und Testungen zwei Mal pro Woche.

Hamburg Vorgaben im Zeitraum vom 23.10. – 20.11.2021

Aktuelle Verordnung Innengastronomie Außengastronomie Beherbergung
Betriebe können auf freiwilliger Basis das 2G-Optionsmodell anwenden. 3G keine Bei Anreise muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Wiederholung alle 72 Stunden.

Hessen Vorgaben bis 28.11.2021

Aktuelle Verordnung Innengastronomie Außengastronomie Beherbergung
Betriebe können auf freiwilliger Basis das 2G-Optionsmodell anwenden. 3G Plus keine Bei Anreise muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Wiederholung 2 Mal pro 7 Tage.

Mecklenburg-Vorpommern Vorgaben im Zeitraum vom 05.11. – 03.12.2021

Aktuelle Verordnung Innengastronomie Außengastronomie Beherbergung
Betriebe können auf freiwilliger Basis das 2G-Optionsmodell anwenden. Dann entfällt die Maskenpflicht für die Gäste 3G nur in Landkreisen der Stufe 2 oder höher. keine Testpflicht in Landkreisen der Stufe 2 oder höher. Wiederholung alle 3 Tage, jedoch nicht öfters als zweimal wöchentlich.

Niedersachsen Vorgaben ab 11.11.2021

Übersicht Stufensystem Innengastronomie Außengastronomie Beherbergung
Betriebe können auf freiwilliger Basis das 2G-Optionsmodell anwenden. Dann entfallen die Maskenpflicht und die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands. Warnstufe 1 bzw. 7-Tage-Inzidenz >50: 3G

Warnstufe 2: 2G

Warnstufe 3: 2G

Warnstufe1: keine Warnstufe 2: 3G

Warnstufe 3: 3G mit PCR-Testnachweis

Ab Warnstufe 1 im jeweiligen Landkreis bzw. wenn 7-Tage-Inzidenz >50: 3G

Wiederholung mind. Zwei Mal pro Woche

Nordrhein-Westfalen Vorgaben im Zeitraum 10.11. – 24.11.2021

Aktuelle Verordnung Innengastronomie Außengastronomie Beherbergung
Betriebe können auf freiwilliger Basis das 2G-Optionsmodell anwenden. Dann entfällt die Maskenpflicht für die Gäste 3G keine 3G, nach weiteren vier Tagen muss ein weiterer negativer Test vorgelegt werden.

Rheinland-Pfalz Vorgaben ab 08.11.2021

Warnstufen im Detail Innengastronomie Außengastronomie Beherbergung
Laut der aktuellen Verordnung gilt eine „2G+ Regelung“: Sind im Betrieb höchstens 25 nicht-immunisierte Personen und im Übrigen nur genesene, geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen gleichzeitig anwesend, entfällt die Einhaltung des Abstandsgebots und für Gäste die Einhaltung der Maskenpflicht. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert sich die Personenzahl nach Satz 1 auf zehn Personen, bei Erreichen der Warnstufe 3 auf fünf Personen. 2G Plus keine 2G Plus, Wiederholung alle 72 Std.

Saarland Vorgaben ab 11.11.2021

Aktuelle Verordnung Innengastronomie Außengastronomie Beherbergung
3G keine 3G, keine weiteren Testungen.

Sachsen Vorgaben ab 8.11.2021

Aktuelle Verordnung Innengastronomie Außengastronomie Beherbergung
Betriebe können auf freiwilliger Basis das 2G-Optionsmodell anwenden. Dann entfallen die Maskenpflicht, Kapazitätsbeschränkungen und Mindestabstand. Gilt nicht während der Überlastungsstufe. Inzidenzwert >35 3G je Landeskreis

Überlastungsstufe: 2G

keine Inzidenzwert >35 3G je Landeskreis, keine wiederholten Testungen nötig

Überlastungsstufe: nur 2G (Tourismus)

Überlastungsstufe nichttouristisch: 3G

Sachsen-Anhalt Vorgaben im Zeitraum 06.10.2021 – 17.12.2021

14. Verordnung Innengastronomie Außengastronomie Beherbergung
Betriebe können auf freiwilliger Basis das 2G-Optionsmodell anwenden. Dann entfallen die Maskenpflicht, Kapazitätsbeschränkungen und Mindestabstand. 3G

Bei Inzidenzwert >35 kann per Rechts Vo von dem jeweiligen Landkreis abgewichen werden.

keine Testpflicht vor Aufenthalt.

Wenn Inzidenzwert >35kann per Rechtsverordnung die Testpflicht für Gäste alle 72 Stunden verordnet werden.

Schleswig-Holstein Vorgaben im Zeitraum 17.10. – 14.11.2021

Aktuelle Verordnung Innengastronomie Außengastronomie Beherbergung
3G keine Testpflicht vor Reiseantritt, keine wiederholten Testungen vorgeschrieben.

Thüringen Vorgaben im Zeitraum 03.10. – 24.11.2021

Aktuelle Verordnung Innengastronomie Außengastronomie Beherbergung
Es gelten je nach Region unterschiedliche Zugangsregeln. Keine explizite Testpflicht in der Verordnung geregelt. Grundsätzlich gilt: Die zuständige Behörde hat je nach Warnstufe weitergehende Maßnahmen zu ergreifen.

2G-Regelungen für die Beschäftigten? Lesen Sie im dem PDF des DEHOGA Bundesverbands die Regelungen der einzelnen Bundesländer.

Quellen: Dehoga-corona.de