Übersicht zu den aktuellen Beschränkungen für das Gastgewerbe
+++ Stand 16.02.2022+++
Die Corona-Beschränkungen in Deutschland werden laut dem aktuellen Beschluss der MPK vom 16.02.2022 schrittweise aufgehoben.
1. Lockerung der Kontaktbeschränkungen – hier geht’s zur Übersicht der wichtigsten Infektionsschutzmaßnahmen der Bundesländer
2. 3-G-Regelung am 04.März (geimpfte, genesene, tagesaktuell getestet) haben wieder Zugang zur Gastronomie und Übernachtungsangeboten
3. Alle „tiefgreifendere Schutzmaßnahmen“ sollen entfallen, z. B. Kontakt- und Zugangsbeschränkungen
Quelle: 2022-02-16-mpk-beschluss-data.pdf (bundesregierung.de)
+++ Achtung: zum 18.11.2021 wurden auf der Ministerpressekonferenz ein neuer Bund-Länder-Beschluss veröffentlicht+++
Es gelten also mindestens die nachfolgenden Maßnahmen von dem Bund-Länder-Beschluss:
Im Saarland gelten z. B. folgende Verschärfungen:
Eine 2G-Regelung* gilt ab Samstag, 20.11.2021, im Innenbereich wie folgt:
- in der Gastronomie; Ausnahme: die Abholung von Speisen ist ohne 2G, aber dann mit Maske möglich
- bei Veranstaltungen im Innenbereich
- bei der Inanspruchnahme körpernaher (auch beim Frisörbesuch), nicht-medizinischer oder therapeutisch indizierter Dienstleistungen
- Hotelübernachtungen sind nur unter Einhaltung der 2G-Regel möglich
- in Schwimmbädern, Freizeitparks, Spielhallen, beim Sport, Museen, Theater, Kinos etc.
- bei sexuellen Dienstleistungen und im Prostitutionsgewerbe
Eine 2G-Plus-Regelung* gilt ab Samstag, 20.11.2021, wie folgt:
- In Clubs und Diskotheken
- für Besuche in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Rehakliniken
Eine 3G-Regelung* gilt ab Samstag, 20.11.201, wie folgt:
- Bei Veranstaltungen (wie Weihnachts-, Wochen- oder Jahrmärkten) besteht die Wahlmöglichkeit zwischen 3G oder Maskenpflicht
- Beim Präsenzbetrieb an Hochschulen gilt zusätzlich zu 3G Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen
- In Schulen zu Elterngesprächen
- Standesamtliche Trauungen
Für Schülerinnen und Schüler, Schulpersonal, Lehrkräfte und schulfremde Personen gilt ab Samstag im Schulgebäude eine Maskenpflicht.
Das bedeuten 2G, 2G-Plus und 3G
- 2G: Zutritt haben nur Personen, die nachweisen können, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind.
- 2G-Plus: Zutritt haben nur Personen, die nachweisen können, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind. Außerdem müssen sie zusätzlich einen negativen Corona-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder -PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.
- 3G: Zutritt haben alle Personen, die nachweisen können, dass sie vollständig geimpft, genesen oder getestet sind.
+++ ggf. veraltet +++
Zum heutigen 11.11.2021 ist der Betrieb von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben in allen Bundesländern, teilweise unter Auflagen, erlaubt. Das Inkrafttreten der Auflagen und auch die Maßnahmen an sich sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Nachfolgend eine Übersicht mit den Auflagen zum heutigen Tag, jeweils gekennzeichnet mit der Mindestdauer durch die jeweilige Verordnung der Bundesländer. Zeitpunkte außerhalb der jeweiligen Verordnungen können abweichende Regelungen enthalten.
Maskenpflicht – 2 G oder 3 G? – Das gilt in Ihrem Bundesland
Baden-Württemberg Vorgaben im Zeitraum 28.10. – 24.11.2021
Übersicht Warnsystem als PDF | Innengastronomie | Außengastronomie | Beherbergung |
Betriebe können auf freiwilliger Basis das 2G-Optionsmodell anwenden. Dann entfällt die Maskenpflicht für die Gäste | Basisstufe: keine
Warnstufe: 3G Alarmstufe 3G mit PCR-Test |
Basisstufe 3G
Warnstufe: 3 G mit PCR-Test Alarmstufe: 2G |
3G, nicht-immunisierte Personen müssen alle 3 Tage erneut einen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorlegen |
Bayern Vorgaben im Zeitraum 15.10. – 24.11.2021
14. BayIfSMV | grün | gelb | rot |
Richtet sich nach dem jeweils aktuellen Krankenhausampelstatus | Unter 450 belegten Intensivbetten/ unter 1.200 COVIDKlinikpatienten in 7 Tagen | ab 450 belegten Intensivbetten / ab 1.200 COVIDKlinikpatienten in 7 Tagen | ab 600 belegten Intensivbette) / Hotspots (ab einer Inzidenz von 300 und einer Intensivbettenbelegung von über 80 %) |
Innengastronomie | Außengastronomie | Beherbergung | |
3G Plus = geimpft, genesen, PCR-getestet |
Inzidenzwert <35 keine |
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Krankenhausampel grün |
3G mit freiwilligen Optionen – 2G – 3G Plus (Entfall der Maskenpflicht, Anzeige bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erforderlich) |
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Krankenhausampel gelb | 3G Plus, mit freiwilliger Option
– 2G |
||
Krankenhausampel rot | 3G Plus, mit freiwilliger Option
2G |
Berlin Vorgaben ab 15.11.2021
3. SARS-CoV-2-Infektionsmaßnahmenverordnung | Innengastronomie | Außengastronomie | Beherbergung |
Betriebe können auf freiwilliger Basis das 2G-Optionsmodell anwenden. Dann entfällt die Maskenpflicht für die Gäste | 2G | keine | Am Anreisetag und an jedem dritten Tag des Aufenthalts muss ein negatives Testergebnis nachgewiesen werden. |
Brandenburg Vorgaben im Zeitraum vom 13.10. – 30.11.2021
2. Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2Umgangsverordnung | Innengastronomie | Außengastronomie | Beherbergung |
Betriebe können auf freiwilliger Basis das 2G-Optionsmodell anwenden. Dann entfällt die Maskenpflicht für die Gäste | Inzidenzwert >35 3G | keine | Ab Inzidenzwert >35 muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Keine wiederholten Testungen vorgeschrieben. |
Bremen Vorgaben im Zeitraum 01.10. – 15.11.2021
29. Coronaverordnung | Innengastronomie | Außengastronomie | Beherbergung |
Betriebe können auf freiwilliger Basis das 2G-Optionsmodell anwenden. Dann entfällt die Maskenpflicht für die Gäste | Warnstufe 0: keine
Warnstufe 1-3: 3G |
keine | Warnstufe 0: keine
Warnstufe 1-3: 3G bei Anreise und Testungen zwei Mal pro Woche. |
Hamburg Vorgaben im Zeitraum vom 23.10. – 20.11.2021
Aktuelle Verordnung | Innengastronomie | Außengastronomie | Beherbergung |
Betriebe können auf freiwilliger Basis das 2G-Optionsmodell anwenden. | 3G | keine | Bei Anreise muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Wiederholung alle 72 Stunden. |
Hessen Vorgaben bis 28.11.2021
Aktuelle Verordnung | Innengastronomie | Außengastronomie | Beherbergung |
Betriebe können auf freiwilliger Basis das 2G-Optionsmodell anwenden. | 3G Plus | keine | Bei Anreise muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Wiederholung 2 Mal pro 7 Tage. |
Mecklenburg-Vorpommern Vorgaben im Zeitraum vom 05.11. – 03.12.2021
Aktuelle Verordnung | Innengastronomie | Außengastronomie | Beherbergung |
Betriebe können auf freiwilliger Basis das 2G-Optionsmodell anwenden. Dann entfällt die Maskenpflicht für die Gäste | 3G nur in Landkreisen der Stufe 2 oder höher. | keine | Testpflicht in Landkreisen der Stufe 2 oder höher. Wiederholung alle 3 Tage, jedoch nicht öfters als zweimal wöchentlich. |
Niedersachsen Vorgaben ab 11.11.2021
Übersicht Stufensystem | Innengastronomie | Außengastronomie | Beherbergung |
Betriebe können auf freiwilliger Basis das 2G-Optionsmodell anwenden. Dann entfallen die Maskenpflicht und die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands. | Warnstufe 1 bzw. 7-Tage-Inzidenz >50: 3G
Warnstufe 2: 2G Warnstufe 3: 2G |
Warnstufe1: keine Warnstufe 2: 3G
Warnstufe 3: 3G mit PCR-Testnachweis |
Ab Warnstufe 1 im jeweiligen Landkreis bzw. wenn 7-Tage-Inzidenz >50: 3G
Wiederholung mind. Zwei Mal pro Woche |
Nordrhein-Westfalen Vorgaben im Zeitraum 10.11. – 24.11.2021
Aktuelle Verordnung | Innengastronomie | Außengastronomie | Beherbergung |
Betriebe können auf freiwilliger Basis das 2G-Optionsmodell anwenden. Dann entfällt die Maskenpflicht für die Gäste | 3G | keine | 3G, nach weiteren vier Tagen muss ein weiterer negativer Test vorgelegt werden. |
Rheinland-Pfalz Vorgaben ab 08.11.2021
Warnstufen im Detail | Innengastronomie | Außengastronomie | Beherbergung |
Laut der aktuellen Verordnung gilt eine „2G+ Regelung“: Sind im Betrieb höchstens 25 nicht-immunisierte Personen und im Übrigen nur genesene, geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen gleichzeitig anwesend, entfällt die Einhaltung des Abstandsgebots und für Gäste die Einhaltung der Maskenpflicht. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert sich die Personenzahl nach Satz 1 auf zehn Personen, bei Erreichen der Warnstufe 3 auf fünf Personen. | 2G Plus | keine | 2G Plus, Wiederholung alle 72 Std. |
Saarland Vorgaben ab 11.11.2021
Aktuelle Verordnung | Innengastronomie | Außengastronomie | Beherbergung |
3G | keine | 3G, keine weiteren Testungen. |
Sachsen Vorgaben ab 8.11.2021
Aktuelle Verordnung | Innengastronomie | Außengastronomie | Beherbergung |
Betriebe können auf freiwilliger Basis das 2G-Optionsmodell anwenden. Dann entfallen die Maskenpflicht, Kapazitätsbeschränkungen und Mindestabstand. Gilt nicht während der Überlastungsstufe. | Inzidenzwert >35 3G je Landeskreis
Überlastungsstufe: 2G |
keine | Inzidenzwert >35 3G je Landeskreis, keine wiederholten Testungen nötig
Überlastungsstufe: nur 2G (Tourismus) Überlastungsstufe nichttouristisch: 3G |
Sachsen-Anhalt Vorgaben im Zeitraum 06.10.2021 – 17.12.2021
14. Verordnung | Innengastronomie | Außengastronomie | Beherbergung |
Betriebe können auf freiwilliger Basis das 2G-Optionsmodell anwenden. Dann entfallen die Maskenpflicht, Kapazitätsbeschränkungen und Mindestabstand. | 3G
Bei Inzidenzwert >35 kann per Rechts Vo von dem jeweiligen Landkreis abgewichen werden. |
keine | Testpflicht vor Aufenthalt.
Wenn Inzidenzwert >35kann per Rechtsverordnung die Testpflicht für Gäste alle 72 Stunden verordnet werden. |
Schleswig-Holstein Vorgaben im Zeitraum 17.10. – 14.11.2021
Aktuelle Verordnung | Innengastronomie | Außengastronomie | Beherbergung |
3G | keine | Testpflicht vor Reiseantritt, keine wiederholten Testungen vorgeschrieben. |
Thüringen Vorgaben im Zeitraum 03.10. – 24.11.2021
Aktuelle Verordnung | Innengastronomie | Außengastronomie | Beherbergung |
Es gelten je nach Region unterschiedliche Zugangsregeln. | Keine explizite Testpflicht in der Verordnung geregelt. Grundsätzlich gilt: Die zuständige Behörde hat je nach Warnstufe weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. |
Quellen: Dehoga-corona.de