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Digitalisierung und Förderprogramme

Wie digital ist eigentlich der Außer-Haus-Markt? Welche Förderungsprogramme gibt es? Lesen Sie verschiedene Möglichkeiten, um mit Förderprogrammen, Krediten und Beratungsprogrammen Ihren Betrieb zu digitalisieren.

Während der Trend der Digitalisierung längst im Bewusstsein der Unternehmer*innen ist, ist vor allem interessant, wie der Außer-Haus-Markt vorgehen kann und welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen. Die ADDIPOS stellt Ihnen nachfolgend eine Kurz-Übersicht mit den wichtigsten Eckpunkten zu den folgenden Programmen dar:

  1. Förderprogramm Digital Jetzt – BMWi
  2. Förderprogramm DigitalStarter Saarland
  3. Beratungsprogramm go-digital
  4. KfW-Unternehmerkredit- Sonderprogramm 2020
  5. ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
  6. Special: Corona-Wirtschaftshilfe

Förderprogramme

 Digital Jetzt – BMWi

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert KMU mit Betriebsstätte in DE, welche in digitale Technologien oder in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen investieren. Zu den digitalen Technologie-Investitionen gehören zum Beispiel Soft- und Hardware, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördert. Die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter wird gefördert, wenn es sich um Ausgaben für notwendige Schulungen der Mitarbeiter handelt, die von Externen durchgeführt werden.

Dazu müssen Sie zunächst einen Digitalisierungsplan aufstellen, in welchem Sie Ihr Investitionsvorhaben in Soft-/ Hardware oder in die Mitarbeiterqualifizierung aufzeigen, bevor die geplante Investition bereits in der Umsetzung ist. Der Antrag wird online eingereicht. (Dies ist ab dem 01.12.2020 möglich.) Bei einer Antragsbewilligung beträgt die Förderquote je nach Unternehmensgröße bis zum 30.06.21 bis zu 50 %, danach bis zu 40 %.

Voraussetzungen:

  • Erstellung eines Digitalisierungsplans
  • Umsetzung des Vorhabens hat zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen
  • Online Antragsstellung
  • Umsetzung erfolgt innerhalb von 12 Monaten, Nachweis erforderlich
  • KMU mit 3-499 Mitarbeitern
  • Betriebsstätte in Deutschland
  • „Digital Jetzt“ ist der einzige Antrag zur Förderung der Digitalisierung vom Zeitpunkt der Antragsstellung bis zur Auszahlung

Nutzen im Detail:

  • Förderung von bis zu 50 % (ab 01.07.21 bis zu 40 %)
  • Förderungssumme für Technologien mindestens 17.000 €
  • Förderungssumme für Mitarbeiterqualifizierung mindestens 3.000 €
  • Erhöhte Förderungsquote bei Investition in IT-Sicherheit einschließlich Datenschutz
  • Erhöhte Förderungsquote für Unternehmen in strukturschwachen Regionen

Quelle und weitere Informationen: BMWi.de

DigitalStarter Saarland – DiNet Saarland

Alle Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und Sitz im Saarland können vom Wirtschaftsministerium des Saarlandes eine Förderung zur Einführung digitaler Systeme oder zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit beantragen. Förderfähig sind unter anderem

  • Hard- und Software zur Verbesserung von Produkten, Prozessen und IT-Sicherheit
  • Aufrüstung bestimmter bestehender Wirtschaftsgüter inkl. erbrachte Dienstleistungen externer Anbieter
  • Ausgaben für Schulungen Ihrer Mitarbeiter durch Externe, welche durch die neue Anschaffung oder Aufrüstung notwendig sind

Die Antragsstellung erfolgt beim Wirtschaftsministerium und erfordert ein Angebot des Dienstleisters.

Rahmenbedingungen:

  • Kostenvoranschlag des Dienstleisters
  • Umsetzungszeitraum 12 Monate
  • Maximaler Förderzuschuss 10.000 Euro
  • Weitere Voraussetzungen

Förderhöhe:

  • Bis zu 35 % für Kleinst- und Kleinunternehmen
  • Bis zu 20 % für mittelgroße Unternehmen
  • Höhe der Förderung mind. 5.000 Euro und max. 10.000 Euro

Hinweis: Bestimmte Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Quelle und weitere Informationen: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes

Digitalisierung – Beratungsförderung

Beratungsprogramm go-digital – BMWi

Das Förderprogramm dient der Beratung von Unternehmen, welche in der gewerblichen Wirtschaft tätig sind und ihren Sitz in Deutschland haben. Die Bilanzsumme sowie der Vorjahresumsatz des Unternehmens darf maximal 20 Mio. Euro betragen. Eine Beratung kann in den Modulen mit Themenschwerpunkten IT-Sicherheit, digitalisierte Geschäftsprozesse und digitale Markterschließung stattfinden. Förderfähig ist dabei zum Beispiel die Erstellung einer Potenzialanalyse sowie die Entwicklung eines groben Realisierungskonzepts zur Umsetzung. Ziel sollte sein, gewisse Arbeitsabläufe Ihres Unternehmens vollständig zu digitalisieren und möglich viele elektronische Prozesse in Ihrem Alltag zu etablieren.

Voraussetzungen:

  • Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit
  • 100 Mitarbeiter
  • Vorjahresumsatz 20 Mio. Euro
  • Vorjahresbilanzsumme 20 Mio. Euro

Rahmenbedingungen:

  • Beratung erfolgt über autorisierte Berater des BMWI
  • 50 % Förderquote bei einem maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro
  • 30 Beratungstage innerhalb von 6 Monaten
  • 20 Tage im Hauptmodul
  • Bis zu 10 weitere Tage in einem Nebenmodul

Quelle und weitere Informationen: BMWi.de

Digitalisierung – Kredite

Unternehmerkredit- Sonderprogramm 2020 – KfW

Kleine und mittelgroße Unternehmen, die seit mindestens 5 Jahren bestehen und Ihren Sitz in Deutschland haben sowie zum Zeitpunkt 31.12.2019 keine finanziellen Schwierigkeiten hatten, können an dem KfW-Sonderprogramm teilnehmen. Möglich sind unter anderem:

  • Anschaffungen von Anlagen und Maschinen
  • Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Aufwendungen für Marketingmaßnahmen
  • v. m.

Der Kreditbetrag ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder das Doppelte der Lohnkosten aus 2019 oder den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei den kleinen und mittelgroßen Unternehmen. Die Laufzeit und Zinsbindung variiert je nach Investition und Betriebsmittel. Weitere Details entnehmen Sie aus dem Merkblatt der KfW. Der Antrag wird vor Beginn der Investition bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl gestellt.

Nutzen im Detail:

  • Für Investitionsgüter und auch laufende Kosten
  • Bis zu 90 % des Bankenrisikos übernimmt die KfW
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung und 2 tilgungsfreie Jahre

Quelle und weitere Informationen: KfW.de

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit – KfW

Für mittelständische Unternehmen sowie junge Unternehmen in Gründung stellt die KfW einen Kreditbetrag zwischen 25 Tsd. und 25 Mio. Euro zur Verfügung, wenn eine Investition in Betriebsmittel für die Digitalisierung oder eine Innovation getätigt wird. Die Mindestlaufzeit und die Zinsbindung variieren je nach Volumen und Inanspruchnahme des Förderzuschusses. Die KfW stellt hierzu eine Konditionenübersicht zur Verfügung. Der Kredit wird über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl beantragt.

Ergänzend dazu gewährt die KfW einen Förderzuschuss von 3 % (gültig seit 03.02.20, Veränderungen sind abhängig von der Kapitalmarktentwicklung) des ausgezahlten Kreditbetrags. Dieser wird nach Vollauszahlung von der KfW einmalig an den Antragssteller vergeben.

Weitere Details im Merkblatt zum ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Quelle: KfW.de

Corona-Wirtschaftshilfe

Außerordentliche Wirtschaftshilfe November 2020 – BMF

Alle Unternehmen, welche direkt von den temporären (November-)Schließungen betroffenen sind, können pro Schließungswoche Zuschüsse in Höhe von 75 % des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes von November 2019 erhalten. Zu den direkt betroffenen Unternehmen zählen solche Unternehmen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28.10.2020 erlassenen Schließungsverordnung den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Zu beachten gilt, dass andere staatliche Leistungen (zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfen) für den Förderzeitraum November 2020 angerechnet werden. Rückzahlbare KfW-Kredite und andere Liquiditätshilfen werden nicht angerechnet.

Sonderregelung beim Außer-Haus-Verkauf: Die Umsatzerstattung von 75 % ist nur für die im November 2019 vor Ort verzehrten Speisen möglich. Der Antrag dieser Überbrückungshilfe muss durch einen Steuerberater oder einen Wirtschaftsprüfer erfolgen.

Quelle und weitere Informationen: BMF.de

Die Quellen zu den vorgestellten Förderprogrammen sowie weitere Informationen erhalten Sie unter:

Förderprogramm Digital Jetzt – BMWi.de

Förderprogramm DigitalStarter Saarland – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes

Beratungsprogramm Go-digital – BMWi.de

KfW-Unternehmerkredit- Sonderprogramm 2020 – KfW.de

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit – KfW.de

Special: Corona-Wirtschaftshilfe – BMF.de

Haben Sie noch Fragen zu den oben genannten Maßnahmen und Hilfestellungen? Wenden Sie sich gerne an die genannten Ursprungsquellen oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.